Auch die Frage, ob sich die Rechtsschutzversicherung zu den Konditionen, zu denen man sie abschließt, überhaupt jemals bezahlt machen wird, kann als indirekter Nachteil gewertet werden. Schließlich zahlt man unter Umständen jahrelang „umsonst“ in eine Versicherung ein, bei der es ungewiss ist, ob man sie überhaupt einmal brauchen wird.
Und kommt es schließlich doch zum Streitfall, bei dem man gerne auf die Versicherung zurückgreifen würde, ist es genau dann fraglich, ob der betreffende Fall überhaupt in die Versicherungspflicht fällt, oder ob der Fall vom Versicherer, sei es aus Gründen der fraglichen Erfolgsaussichten, oder aufgrund einer nicht zweifelsfreien Einordnung in die verschiedenen Leistungsarten einer privaten Rechtsschutzversicherung, nicht doch letzten Endes abgelehnt wird.
Die Tatsache, dass die Rechtsschutzversicherungen zu den teuersten Versicherungen überhaupt gehören, füllt die Liste der Nachteile weiter an. Trotz der Tatsache, dass man aufgrund des Baukastensystems weite Teile des alltäglichen Lebens versicherungstechnisch abdecken kann, gibt es dennoch, fern von den teilweise unverschämt hohen Preisen der Rechtsschutzversicherungen, genügend kostengünstige Möglichkeiten, einen Großteil des Versicherungsschutzes, der von den Rechtsschutzversicherungen angeboten wird, zu erhalten.
So darf man ruhig in Frage stellen, ob eine Berufsrechtsschutzversicherung überhaupt von Nöten ist, da ein Streitfall mit dem Arbeitgeber, welcher vor dem Arbeitsgericht ausgetragen wird, in erster Instanz ohnehin nicht kostenpflichtig für den Arbeitnehmer ist. In diesem Fall wären lediglich die Anwaltskosten zu bezahlen, welche aber im Bedarfsfall auch durch eine Beihilfe übernommen werden können. Gewerkschaftsmitglieder genießen hier ohnehin einen gewissen Rechtsschutz oder kostenlosen Rechtsbeistand.